„Wir sollten als Gesellschaft den Anspruch haben, diese verheerenden Zahlen deutlich zu verringern“, fordert der Vorstandsvorsitzende der Malteser Deutschland, Elmar Pankau. „Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD ist festgehalten, dass die Regierung ein umfassendes Suizidpräventionsgesetz beschließen will. Dazu muss jetzt die Initiative gestartet werden“, so Pankau anlässlich des Tags der Suizidprävention am 10. September.
Besorgniserregend sind auch die rasch ansteigenden Zahlen der assistierten Suizide, seitdem das Bundesverfassungsgericht 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidassistenz gekippt hat. Die Malteser sehen den Gesetzgeber in der Pflicht, neben einem Suizidpräventionsgesetz dringend auch ein Gesetz zur Regulierung des assistierten Suizids zu verabschieden. In der vorherigen Legislaturperiode kam es im Bundestag in beiden Fällen nicht zu einer Einigung. Dazu Pankau: „Unsere Vorschläge für einen wirksamen Lebensschutz liegen auf dem Tisch. Menschen, die in schwierigsten Situationen und Lebensphasen verzweifelt sind, benötigen eine Hand, die hilft – keine Hand, die den Suizid erleichtert.“
Die katholische Hilfsorganisation setzt sich für einen weitreichend Lebensschutz ein und fordert eine „Schutzraum-Klausel“ zum Ausschluss des assistierten Suizids in ihren Pflegeeinrichtungen: Träger von Einrichtungen und Diensten im Sozial- und Gesundheitswesen sollen die Durchführung eines assistierten Suizids in ihren Häusern grundsätzlich ausschließen dürfen. Ein zentrales Argument für den Vorsitzenden Elmar Pankau: „Wir wollen verhindern, dass auf Bewohner oder Patienten der implizite oder explizite Druck entsteht, aus dem Leben scheiden zu müssen. Dort, wo man aber Tür an Tür lebt oder sich sogar im Zweibettzimmer einen Raum teilt, wird der Nachbar diesen Druck spüren. Die Nachahmungsgefahr ist gerade bei Suiziden sehr hoch.“ Auch Mitarbeitende in den Einrichtungen sollen durch die „Schutzraum-Klausel“ davor geschützt werden können, an einem assistierten Suizid beteiligt zu sein.
Wenn Menschen trotz aller Bemühungen um Alternativen an einem assistierten Suizid festhalten, sollte dieser außerhalb geschützter Einrichtungen, wie zum Beispiel einer Pflegeeinrichtung, erfolgen. Pankau: „Wir stehen mit all unseren Angeboten der Hilfe für eine christliche Kultur der Lebensbejahung, in der jedes Leben als wertvoll und schützenswert gilt – von Beginn an bis zuletzt.“
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