Schulinklusion

Eine Behinderung sollte für Kinder kein Grund dafür sein, nicht eine Regelschule besuchen zu können. Mit dem Schulbegleitungsdienst bietet der Malteser Hilfsdienst Kindern und Jugendlichen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Handicaps beste Chancen für eine qualifizierte und gleichberechtige Schulausbildung.


Die UN-Behindertenrechtskonvention verankert den Anspruch auf Inklusion in einem individuellen Menschenrecht des Kindes. Dieser Anspruch des Kindes kann nicht in Frage gestellt werden.


Inklusion muss positiv und fest in unserer Gesellschaft verankert sein. „Die Umsetzung steckt allerdings noch in den Kinderschuhen – Eltern sind hierbei mit vielen Widerständen konfrontiert“, weiß Sabine Scheiring; sie leitet den Schulbegleitungsdienst in Nordostwürttemberg.


Die Gesellschaft und die Politik sind gefordert, entsprechende Strukturen zu schaffen. Damit Kinder wie Moritz und Finia dieselben Chancen bekommen, einen guten Schulabschluss und damit den Einstieg ins Berufsleben schaffen. So wie jeder andere Mensch auch.

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