„Pakt für den Bevölkerungsschutz“ hat erheblichen Verbesserungsbedarf

Malteser bei einer Übung
Übungsszenario Blackout: Ehrenamtliche Einsatzkräfte versorgen nach einem großflächigen Stromausfall und seinen Folgen verwundete Menschen. Foto: Gerhard Seeger/Malteser

Zwar begrüßen die Malteser die Initiative der Bundesregierung. „Gleichzeitig stellen wir aber fest, dass zur wirksamen Stärkung des Bevölkerungsschutzes ein ganzheitlicher, abgestimmter und rechtlich tragfähiger Ansatz fehlt“, sagt der Malteser Bundesbeauftragte für Krisenresilienz, Sicherheitspolitik und Zivil-Militärische Zusammenarbeit, Martin Schelleis. 

Die Malteser fordern eine bessere Abstimmung zwischen allen Beteiligten. Insbesondere muss die Trennung zwischen dem Zivilschutz des Bundes und dem Katastrophenschutz der Bundesländer überwunden werden. Zivil- und Katastrophenschutz greifen auf die gleichen Personen und Strukturen zu, „die Abstimmung der Prozesse und Bedarfe findet aber für den Bevölkerungsschutz nicht ansatzweise ausreichend statt“, mahnt Schelleis. Es gebe keine vernetzte Führung. Auch fehle es weiterhin an einem gemeinsamen Lagebild und einer darauf gerichteten Führung über alle Ebenen - vom Bund über die Länder bis in die Kommunen. 

Zentrale Voraussetzung für ein funktionierendes, einheitliches Bevölkerungsschutzsystem ist ein moderner Gesetzesrahmen. Die jetzige Gesetzeslage ist zu heterogen und nicht krisenfest, sagen die Malteser. Notwendig sind unter anderem eine Reform des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG) und Rechtssicherheit für Helfende, Organisationen und Arbeitgeber, da der Bevölkerungsschutz in erheblichem Umfang von Ehrenamtlichen getragen wird.

Nach Ansicht der Malteser muss der Bund auch operativ mehr Verantwortung übernehmen.  Beispielsweise in der Betreuung und Unterbringung großer Menschenmengen oder der sanitätsdienstlichen Versorgung im Zivilschutzfall. „Der Bundesinnenminister muss dafür sorgen, dass die notwendigen Kapazitäten geplant werden. Da liegt bisher nichts vor“, kritisiert Schelleis.